Sie pflegen einen Angehörigen und benötigen eine Auszeit, sind krank oder haben eigene Termine? Mit der Verhinderungspflege übernehmen wir die Betreuung und Versorgung Ihrer pflegebedürftigen Angehörigen.
Voraussetzungen
- Pflegegrad 2 oder höher
- Die Pflegeperson ist vorübergehend verhindert, zum Beispiel wegen Urlaub, Krankheit oder eines Arzttermins.
Leistungen
- Stunden- oder tageweise Vertretung
- Betreuung durch unseren ambulanten Pflegedienst
- Entlastung pflegender Angehöriger
Wissenswertes
- Gemeinsames Jahresbudget von bis zu 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
- Nutzung für bis zu 56 Tage pro Kalenderjahr
- Bei stundenweiser Vertretung wird das Pflegegeld in voller Höhe weitergezahlt.
- Bei tageweiser Verhinderung wird das Pflegegeld für bis zu acht Wochen zur Hälfte weitergezahlt.
- Die Beantragung erfolgt bei der zuständigen Pflegekasse.
